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   OLG Frankfurt, 12.03.2024 - 18 U 33/23   

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OLG Frankfurt, 12.03.2024 - 18 U 33/23 (https://dejure.org/2024,6050)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.03.2024 - 18 U 33/23 (https://dejure.org/2024,6050)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. März 2024 - 18 U 33/23 (https://dejure.org/2024,6050)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 203 VVG, § 199 Abs 1 Nr 2 BGB
    Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung: Unvollständigkeit der Treuhänderunterlagen; Verjährung der Rückgewähransprüche des Versicherungsnehmers

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  • BGH, 19.12.2018 - IV ZR 255/17

    Zu Prämienanpassungen in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2024 - 18 U 33/23
    Mit der von den Zivilgerichten durchzuführenden materiellen Prüfung von Voraussetzungen und Umfang der vorgenommenen Prämienanpassungen erfolgt zugleich eine umfassende Überprüfung ihrer Ordnungsgemäßheit (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17, juris Rn. 48).

    Sollten dieser Umstände bekannt werden, wonach der Treuhänder die ihm obliegenden Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt, hätte diese einzuschreiten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17, juris Rn. 55; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. September 2023 - 11 U 123/23, juris Rn. 13; OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22, juris Rn. 45).

    Die näheren Anforderungen an die Vollständigkeit der Unterlagen sind im Gesetz über die Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen, nicht aber im materiellen Versicherungsvertragsrecht geregelt (vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17, juris Rn. 33).

    Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber mit der Überführung der früheren aufsichtsrechtlichen Befugnisse in das geltende Treuhändersystem darüberhinausgehende Fehlerfolgen etablieren wollte (vgl. auch BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17, juris Rn. 38).

    Entsprechend hat auch der Bundesgerichtshof bereits frühzeitig ausgeführt, dass eine Klage im Prämienanpassungsstreit nur und insoweit Erfolg haben kann, als Fehler bei der Ermittlung der einzelnen Anpassungsfaktoren eine im Ergebnis zu hohe Prämie bewirken (vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17, juris Rn. 48; vom 16. Juni 2004 - IV ZR 117/02, juris Rn. 23).

    Daraus ergibt sich, dass auch eine vorübergehende Äquivalenzstörung im Interesse der Beitragsstabilität vermieden werden muss (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17, juris Rn. 49).

    Seine Entscheidung dient dabei der Wahrung der Belange aller Versicherten, die mit den individuellen Interessen einzelner Versicherungsnehmer nicht durchweg übereinzustimmen brauchen (BGH, Urteil vom 19.12.2018 - IV ZR 255/17, juris Rn. 45).

  • OLG Nürnberg, 05.06.2023 - 8 U 3284/22

    Materielle Einwendungen gegen die Wirksamkeit einer Beitragsanpassung in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2024 - 18 U 33/23
    Trifft den Kläger als Versicherungsnehmer damit keine diesbezügliche Darlegungslast, so kann sich dieser mit einem schlichten Bestreiten der materiellen Richtigkeit und erst recht mit dem Bestreiten eines aus seiner Sicht für die materielle Richtigkeit erheblichen Teilaspekts begnügen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22, juris Rn. 43).

    Die Frage der Vollständigkeit der dem Treuhänder zur Verfügung gestellten Unterlagen kann durch die Zivilgerichte in Prämienanpassungsverfahren allerdings nicht isoliert - also wenn nicht gleichzeitig auch die Richtigkeit der versicherungsmathematischen Kalkulationen bestritten ist - überprüft werden (OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22, juris Rn. 44; OLG Köln, Urteil vom 10. Februar 2023 - 20 U 355/22, juris Rn. 13).

    Dies ergibt sich daraus, dass die Frage, ob dem Treuhänder die erforderlichen Unterlagen vollständig vorgelegt worden sind, nicht die formelle oder materielle Wirksamkeit der Beitragsanpassung als solcher betrifft (OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22, juris Rn. 45), sondern das hierfür vorgesehene Verfahren (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. September 2023 - 11 U 123/23, juris Rn. 12; s. auch OLG Rostock, Urteil vom 29. August 2023 - 4 U 166/22, juris Rn. 140).

    Sollten dieser Umstände bekannt werden, wonach der Treuhänder die ihm obliegenden Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt, hätte diese einzuschreiten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17, juris Rn. 55; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. September 2023 - 11 U 123/23, juris Rn. 13; OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22, juris Rn. 45).

    Rechtssystematische Erwägungen und die Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Regelung sprechen jedenfalls nicht dafür, dass der Versicherungsnehmer die Wirksamkeit der Prämienanpassung allein mit der behaupteten Unvollständigkeit der Treuhänderunterlagen angreifen könnte (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22, juris Rn. 46; OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 12. Mai 2023 - 20 U 7/23, juris Rn. 20).

    Entscheidend gegen die Annahme, der Versicherungsnehmer könne allein wegen der Unvollständigkeit der dem Treuhänder überlassenen Unterlagen im Prämienanpassungsstreit obsiegen, sprechen Sinn und Zweck der Vorschriften (OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22, juris Rn. 47).

    Eine solche träte aber ein, wenn eine Prämienanpassung, zu der der Versicherer zwecks Erhaltung seiner Leistungsfähigkeit aus materiellen Gründen verpflichtet ist, nur wegen eines Verfahrensfehlers, welcher sich auch nach dem Vortrag des Versicherungsnehmers auf Grund und Höhe der Prämienanpassung nicht ausgewirkt hat, für unwirksam erklärt würde, diese aber im Zuge der nächsten jährlichen Überprüfung vom Versicherer nachgeholt werden müsste, wobei die dann vorzunehmende Anpassung wegen der zwischenzeitlich entstandenen Lücke bei den Prämienzahlungen gegebenenfalls sogar höher ausfallen könnte (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 29. August 2023 - 4 U 166/22, juris Rn. 137 ff.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22, juris Rn. 48; OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 12. Mai 2023 - 20 U 7/23, juris Rn. 25).

  • BGH, 17.12.2020 - VI ZR 739/20

    VW-Verfahren: Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2024 - 18 U 33/23
    In diesen Fällen fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGH, Urteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20, juris Rn. 43; Urteil vom 17. Dezember 2020 - VI ZR 739/20, juris Rn. 9 ff.).

    Vielmehr ist zumindest ein ernsthafter Meinungsstreit in Literatur und Rechtsprechung erforderlich (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - VI ZR 739/20, Rn. 13).

    Zum einen wird der Beginn der Verjährungsfrist aber nicht (nachträglich) hinausgeschoben, wenn die Rechtslage erst unsicher wird, nachdem die Verjährungsfrist zu laufen begonnen hat (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2020 - VI ZR 739/20, juris Rn. 15).

    Vielmehr kann das Hinausschieben des Beginns der regelmäßigen Verjährungsfrist wegen unsicherer und zweifelhafter Rechtslage - wie dargelegt - nur in eng begrenzten, besonders begründeten Ausnahmefällen angenommen werden, und zwar gerade vor dem Hintergrund des von dem Gesetzgeber mit der Einführung der dreijährigen Regelverjährung verfolgten Zwecks, in einem überschaubaren Zeitraum Rechtssicherheit und Rechtsfrieden zu schaffen (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2020 - VI ZR 739/20, juris Rn. 10).

  • BGH, 17.11.2021 - IV ZR 113/20

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2024 - 18 U 33/23
    Der Kläger wendet sich nicht gegen die Annahme des Landgerichts, dass die Rückzahlungsansprüche jeweils mit der Zahlung der Erhöhungsbeträge entstanden sind (vgl. BGH, Urteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20, juris Rn. 41).

    In diesen Fällen fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn (BGH, Urteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20, juris Rn. 43; Urteil vom 17. Dezember 2020 - VI ZR 739/20, juris Rn. 9 ff.).

    Der Bundesgerichtshof hat eine Unzumutbarkeit der Klageerhebung wegen eines - für den maßgeblichen Zeitpunkt unterstellten - Meinungsstreits zu den Anforderungen an die nach § 203 Abs. 5 VVG mitzuteilenden Gründe bzw. trotz des - unterstellten - Vorliegens einer umstrittenen und noch nicht höchstrichterlich entschiedenen Rechtsfrage jedenfalls für den Fall verneint, dass der Gläubiger bereits vor einer höchstrichterlichen Entscheidung seinen Anspruch gegenüber dem Schuldner geltend macht und dadurch selbst zu erkennen gibt, vom Bestehen des Anspruchs auszugehen (BGH, Urteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20, juris Rn. 45; Urteil vom 22. Juni 2022 - IV ZR 193/20, juris Rn. 48; Beschluss vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 310/22, juris Rn. 12).

  • OLG Brandenburg, 22.09.2023 - 11 U 123/23
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2024 - 18 U 33/23
    Der dagegen gerichtete Angriff kann der Berufung jedenfalls schon deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil die bloße "Unvollständigkeit" der seitens der Beklagten dem Treuhänder vorgelegten Unterlagen kein Umstand ist, der seitens der Zivilgerichte einer isolierten Prüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unterzogen werden könnte (OLG Köln, Urteil vom 10. Februar 2023 - 20 U 355/22, juris Rn. 13; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Mai 2023 - 1 U 218/22, juris Rn. 17 f.; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 28. März 2023 - 3 U 26/22, juris Rn. 57; OLG Nürnberg, Beschluss vom 07. März 2023 - 8 U 3056/22, juris Rn. 20; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. September 2023 - 11 U 123/23, juris Rn. 13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Dezember 2023 - 7 U 294/23, juris Rn. 29 ff; OLG Dresden, Urteil vom 01. Dezember 2023, 3 U 937/23, juris Rn. 45, OLG Dresden, Urteil vom 09. Januar 2024 - 4 U 1138/23, juris Rn. 29; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Januar 2024 - 12 U 122/23, juris Rn. 100).

    Dies ergibt sich daraus, dass die Frage, ob dem Treuhänder die erforderlichen Unterlagen vollständig vorgelegt worden sind, nicht die formelle oder materielle Wirksamkeit der Beitragsanpassung als solcher betrifft (OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22, juris Rn. 45), sondern das hierfür vorgesehene Verfahren (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. September 2023 - 11 U 123/23, juris Rn. 12; s. auch OLG Rostock, Urteil vom 29. August 2023 - 4 U 166/22, juris Rn. 140).

    Sollten dieser Umstände bekannt werden, wonach der Treuhänder die ihm obliegenden Aufgaben nicht ordnungsgemäß erfüllt, hätte diese einzuschreiten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2018 - IV ZR 255/17, juris Rn. 55; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. September 2023 - 11 U 123/23, juris Rn. 13; OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22, juris Rn. 45).

  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2024 - 18 U 33/23
    Die wirksame Prämienanpassung zum 01.01.2018 bildet ungeachtet vorheriger unwirksamer Anpassungserklärungen ab dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens die Rechtsgrundlage für den Prämienanspruch in seiner gesamten Höhe und umfasst auch Prämienanteile aus vorherigen unwirksamen Prämienanpassungen (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2020 - IV ZR 294/19, juris Rn. 55).

    Bei der Streitwertfestsetzung für die Berufung des Klägers ist zu berücksichtigen, dass der neben dem Klageantrag zu Ziff. 2, der auf Rückzahlung geleisteter Prämienanteile in Höhe von 4.490,39 EUR gerichtet ist, gestellte Klageantrag zu Ziff. 1 auf Feststellung der Unwirksamkeit der Prämienerhöhungen und der Nichtverpflichtung zur Tragung der Erhöhungsbeträge - soweit er sich auf denselben Zeitraum bezieht wie der Zahlungsantrag - wirtschaftlich identisch ist und den Streitwert nicht erhöht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2021 - IV ZR 294/19).

  • OLG Rostock, 29.08.2023 - 4 U 166/22

    Auskunft über und Wirksamkeit von Prämienanpassungen zu einer privaten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2024 - 18 U 33/23
    Dies ergibt sich daraus, dass die Frage, ob dem Treuhänder die erforderlichen Unterlagen vollständig vorgelegt worden sind, nicht die formelle oder materielle Wirksamkeit der Beitragsanpassung als solcher betrifft (OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22, juris Rn. 45), sondern das hierfür vorgesehene Verfahren (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. September 2023 - 11 U 123/23, juris Rn. 12; s. auch OLG Rostock, Urteil vom 29. August 2023 - 4 U 166/22, juris Rn. 140).

    Eine solche träte aber ein, wenn eine Prämienanpassung, zu der der Versicherer zwecks Erhaltung seiner Leistungsfähigkeit aus materiellen Gründen verpflichtet ist, nur wegen eines Verfahrensfehlers, welcher sich auch nach dem Vortrag des Versicherungsnehmers auf Grund und Höhe der Prämienanpassung nicht ausgewirkt hat, für unwirksam erklärt würde, diese aber im Zuge der nächsten jährlichen Überprüfung vom Versicherer nachgeholt werden müsste, wobei die dann vorzunehmende Anpassung wegen der zwischenzeitlich entstandenen Lücke bei den Prämienzahlungen gegebenenfalls sogar höher ausfallen könnte (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 29. August 2023 - 4 U 166/22, juris Rn. 137 ff.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22, juris Rn. 48; OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 12. Mai 2023 - 20 U 7/23, juris Rn. 25).

  • OLG Hamm, 12.05.2023 - 20 U 7/23

    Einwand unvollständiger Treuhänderunterlagen ist aus Rechtsgründen unbeachtlich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2024 - 18 U 33/23
    Rechtssystematische Erwägungen und die Entstehungsgeschichte der gesetzlichen Regelung sprechen jedenfalls nicht dafür, dass der Versicherungsnehmer die Wirksamkeit der Prämienanpassung allein mit der behaupteten Unvollständigkeit der Treuhänderunterlagen angreifen könnte (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22, juris Rn. 46; OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 12. Mai 2023 - 20 U 7/23, juris Rn. 20).

    Eine solche träte aber ein, wenn eine Prämienanpassung, zu der der Versicherer zwecks Erhaltung seiner Leistungsfähigkeit aus materiellen Gründen verpflichtet ist, nur wegen eines Verfahrensfehlers, welcher sich auch nach dem Vortrag des Versicherungsnehmers auf Grund und Höhe der Prämienanpassung nicht ausgewirkt hat, für unwirksam erklärt würde, diese aber im Zuge der nächsten jährlichen Überprüfung vom Versicherer nachgeholt werden müsste, wobei die dann vorzunehmende Anpassung wegen der zwischenzeitlich entstandenen Lücke bei den Prämienzahlungen gegebenenfalls sogar höher ausfallen könnte (vgl. OLG Rostock, Urteil vom 29. August 2023 - 4 U 166/22, juris Rn. 137 ff.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Juni 2023 - 8 U 3284/22, juris Rn. 48; OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 12. Mai 2023 - 20 U 7/23, juris Rn. 25).

  • BGH, 22.06.2022 - IV ZR 193/20

    Prämienerhöhung in der Privaten Krankenversicherung: Verjährung eines Anspruchs

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2024 - 18 U 33/23
    In einem gerichtlichen Verfahren hat vielmehr der Versicherer darzulegen und zu beweisen, dass die Voraussetzungen für die erhöhte Prämie vorliegen (BGH, Urteile vom 22. Juni 2022 - IV ZR 193/20, juris Rn. 51; vom 09. Dezember 2015 - IV ZR 272/15, juris Rn. 21).

    Der Bundesgerichtshof hat eine Unzumutbarkeit der Klageerhebung wegen eines - für den maßgeblichen Zeitpunkt unterstellten - Meinungsstreits zu den Anforderungen an die nach § 203 Abs. 5 VVG mitzuteilenden Gründe bzw. trotz des - unterstellten - Vorliegens einer umstrittenen und noch nicht höchstrichterlich entschiedenen Rechtsfrage jedenfalls für den Fall verneint, dass der Gläubiger bereits vor einer höchstrichterlichen Entscheidung seinen Anspruch gegenüber dem Schuldner geltend macht und dadurch selbst zu erkennen gibt, vom Bestehen des Anspruchs auszugehen (BGH, Urteil vom 17. November 2021 - IV ZR 113/20, juris Rn. 45; Urteil vom 22. Juni 2022 - IV ZR 193/20, juris Rn. 48; Beschluss vom 25. Oktober 2023 - IV ZR 310/22, juris Rn. 12).

  • OLG Stuttgart, 11.12.2023 - 7 U 294/23

    Private Krankenversicherung: Wirksamkeit von Prämienerhöhungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2024 - 18 U 33/23
    Der dagegen gerichtete Angriff kann der Berufung jedenfalls schon deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil die bloße "Unvollständigkeit" der seitens der Beklagten dem Treuhänder vorgelegten Unterlagen kein Umstand ist, der seitens der Zivilgerichte einer isolierten Prüfung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht unterzogen werden könnte (OLG Köln, Urteil vom 10. Februar 2023 - 20 U 355/22, juris Rn. 13; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22. Mai 2023 - 1 U 218/22, juris Rn. 17 f.; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 28. März 2023 - 3 U 26/22, juris Rn. 57; OLG Nürnberg, Beschluss vom 07. März 2023 - 8 U 3056/22, juris Rn. 20; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. September 2023 - 11 U 123/23, juris Rn. 13; OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Dezember 2023 - 7 U 294/23, juris Rn. 29 ff; OLG Dresden, Urteil vom 01. Dezember 2023, 3 U 937/23, juris Rn. 45, OLG Dresden, Urteil vom 09. Januar 2024 - 4 U 1138/23, juris Rn. 29; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Januar 2024 - 12 U 122/23, juris Rn. 100).

    Die Anbindung der Aufgabenwahrnehmung des Treuhänders an das Versichertenkollektiv steht einem subjektiven Recht des einzelnen Versicherungsnehmers auf zivilgerichtliche Überprüfung der ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung entgegen, wenn nur der Prüfungsvorgang an sich, nicht aber zugleich auch die rechnerische bzw. materielle Richtigkeit der Anpassung als solche in Streit steht (OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. Dezember 2023 - 7 U 294/23, Rn. 33. ff.).

  • OLG Köln, 10.02.2023 - 20 U 355/22

    Überprüfung der Vollständigkeit von dem Treuhänder vorgelegten Unterlagen ist

  • OLG Dresden, 14.12.2021 - 4 U 1693/21

    Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen einer Krankenversicherung und

  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 314/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

  • BGH, 16.06.2004 - IV ZR 117/02

    Zu den Voraussetzungen und den Berechnungsmaßstäben für eine Prämienanpassung

  • BGH, 25.10.2023 - IV ZR 310/22

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung

  • BGH, 09.12.2015 - IV ZR 272/15

    Klage auf Prämienanpassung gegen die private Krankenversicherung: Wahrung der

  • OLG Dresden, 09.01.2024 - 4 U 1138/23

    Feststellung der Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen seiner bei der Beklagten

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2024 - 12 U 122/23

    Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

  • OLG Nürnberg, 07.03.2023 - 8 U 3056/22

    Materielle Einwendungen gegen die Wirksamkeit einer Beitragsanpassung in der

  • OLG Bremen, 28.03.2023 - 3 U 26/22

    Gerichtliche Überprüfung einer Beitragsanpassung in der privaten

  • OLG Zweibrücken, 22.05.2023 - 1 U 218/22

    Darlegungsanforderungen beim Bestreiten der Rechtmäßigkeit einer Beitragserhöhung

  • LG Hanau, 01.03.2023 - 9 O 765/22

    Prämienerhöhung in der privaten Krankenversicherung

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